Kurzgutachten / Wertexpertise für Ihre Marktwertermittlung

Kurzgutachten im Unterschied zum Verkehrswertgutachten

Nicht in jeder Situation ist die Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens notwendig, welches vor Gericht und Behörden Bestand hat. Daher biete ich Ihnen das Produkt Kurzgutachten an.

Im Unterschied zu Verkehrswertgutachten sind bei einem Kurzgutachten (auch Wertexpertise genannt) die verbale Beschreibung des Objektes, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen (Fotos, Kartenmaterial) in verkürzter Form dargestellt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Altlastenkataster, Baulastenauskunft, Denkmalschutz) werden nicht eingeholt und sind nicht Bestandteil des Kurzgutachtens.

Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht notwendig bzw. keine Konfliktsituation (z.B. Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbsituationen oder Scheidung) gegeben ist. In Fällen wie diesen ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB zur Sicherstellung der Anerkennung notwendig.

Eigenschaften der Wertexpertise:

  1. differenzierte Wertermittlung auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens
  2. verringerter Zeitaufwand sowohl vor Ort
  3. als auch in der Bearbeitung des Gutachtens
  4. geeignet für unbebaute Grundstücke und Standardwohnimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)
  5. Festpreisvereinbarung
  6. Kostenersparnis gegenüber einem Verkehrswertgutachten

KURZGUTACHTEN

Kurzgutachten sind die kompakte Form von Gutachten mit einer kurzen Darstellung des Bewertungsobjektes und verständlicher Begründung der Wertermittlung – ein „kostensparendes Paket“.

Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie kleine Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte aber auch Rechte und Belastungen an Grundstücken bewertet.

Die Anlässe für die Erstellung von Kurzgutachten sind vielfältig und kommen aus dem privaten Bereich (z.B. eine außergerichtliche Einigung bei Kauf, Verkauf oder Wertausgleich. Eins aber haben alle Kurzgutachten gemeinsam:  Sie bilden die Basis für eine Wertfindung bzw. sind die Grundlage für eine gütliche, außergerichtliche Einigung. Kurzgutachten von NAGEL Immobilienbewertung bilden aufgrund der nachgewiesenen und regelmäßig überwachten Fachkompetenz die Basis Ihrer Entscheidungen.

  • Ihre Vorteile
  • Ablauf
  • Benötigte Unterlagen
  • Umfang des Gutachten
  • Ihre Investition

Ihre Vorteile

  • „kostensparendes Paket“ (verständliche Wertermittlung mit Anlagen und Fotodokumentation)
  • kompakte Wertermittlung auf Basis von Marktdaten
  • Zur Wertfindung und außergerichtlichen Einigung
  • Für unbebaute Grundstücke, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, kleine Wohn- und Geschäftshäuser sowie Rechte und Belastungen anwendbar
  • in der Regel als Festpreisvereinbarung mit festen Kosten für Sie

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme und Vorbesprechung der Gegebenheiten (Bewertungsanlass, Objektart sowie vorhandene Unterlagen)
  2. Festpreisangebot inklusive aller zusätzlichen Leistungen
  3. Beauftragung durch Sie
  4. Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
  5. Beschaffung von Marktdaten
  6. Gutachtenerstellung
  7. Versand des Gutachtens sowie der Rechnung (ca. ein bis zwei Wochen nach Durchführung des Ortstermins)
  8. Nachgespräch mit Erläuterungen (soweit notwendig und gewünscht)

Benötigte Unterlagen

Für die Erstellung von Kurzgutachten sind verschiedenste Unterlagen und Angaben notwendig:

  • vollständiger Grundbuch
  • Lageplan oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen (soweit vorhanden)
  • ggf. weitere objektspezifisch notwendige Unterlagen (Mietverträge, Teilungserklärung, etc.)

Vergleichen Sie hierzu unsere Checkliste benötigter Unterlagen.

Soweit diese Unterlagen in aktueller Ausführung nicht bei Ihnen vorhanden sind, übernimmt diese Aufgabe NAGEL Immobilienbewertung für Sie. Sollte ein Aufmaß der Wohnfläche und des Rauminhaltes notwendig sein, kann dies auch vor Ort erfolgen.

Umfang des Verkehrswertgutachten

In Abhängigkeit der Charakteristika des Bewertungsobjektes variiert der Gutachtenumfang, aber in der Regel sind 20 bis 30 Seiten üblich. Diese bestehen aus einer kurzen Beschreibung des Objektes, der eigentlichen Berechnung des Wertermittlungsverfahren sowie einem Anlagenteil (u.a. Fotodokumentation).
Sie erhalten standardmäßig das Kurzgutachten in einer Ausfertigung. Sollten darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigt werden, ist dies möglich.

Ihre Investition

Für die Honorarabrechnung wird üblicherweiser eine Festpreisvereinbarung einschl. Objektbesichtigung, Fahrtkosten etc. vereinbart. Evtl. anfallende Auslagen für die Einholung von Grundbuchauszügen o.ä. werden separat berechnet. Fordern Sie ein Angebot an.