Energieausweis (Energiepass)

Systematik zur Wahl des Energieausweises

Für die richtige Wahl des Enerigieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) hat der Gesetztgeber folgende Systematiuk vorgegeben. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sinn des Energieausweises

Kennen Sie die Energiebilanz Ihrer Immobilie? Welche Modernisierungen sind sinnvoll und können Geld sparen?

Kennwerte über die Energieeffizienz werden immer wichtiger und sind bei vielen Produkten des alltäglichen Lebens (z.B. Autos, Kühlschränke) schon lange üblich. Sie sollen dem Verbraucher eine objektive Vergleichsmöglichkeit bieten und mögliche Einsparpotentiale aufzeigen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde stufenweise ab 2007 die energetische Bewertung auch bei Gebäuden in Form des Energieausweises eingeführt.

Beim Neubau von Gebäuden, wesentlichen Veränderungen an Gebäuden sowie Verkauf oder Neuvermietung müssen Energieausweise verpflichtend vorgelegt werden. Ich biete Ihnen Energieausweise für Wohngebäude bei Verkauf oder Neuvermietung an.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis nach ENEV2014

Der Energieausweis kann in Form eines Bedarfsausweises oder Verbrauchsausweises nach ENEV2014 erstellt werden.

Bedarfsausweis - die objektive Lösung
Für den bedarfsorientierten Energieausweis werden in einem Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Sind drei Außenwände gedämmt, welche Dämmwirkung haben die Fenster, welche Heizungsanlage ist  installiert? All diese Fragen neben Fragen der Gebäudeform, Gebäudegröße, Bau- und Anlagentechnik werden berücksichtigt und der Berechnung zugrunde gelegt.

Die Grundlage für die Berechnungen bilden die Angaben aus der Ortsbesichtigung und der erarbeiteten Checkliste. Die Daten werden unabhängig von Ihrem individuellen Heizverhalten erhoben und ermöglichen einen objektiven Vergleich mit anderen Miet- und Kaufobjekten. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt.

Sollte für Ihre Immobilie ein bedarfsbasierter Energieausweis notwendig sein, so können wir Ihnen auch in diesem Fall eine für Sie unkomplizierte und kostengünstige Lösung aus unserem Haus anbieten. Sprechen Sie uns an!

Verbrauchsausweis - günstiger, aber mit weniger aussagekräftig
Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird.

Bandtacho zur Anzeige der Energieeffizienzklasse

Die Gebäude werden ähnlich wie bei Elektrogeräte in Energieeffizienzklassen eingeteilt: Von A (sehr energieeffizient) bis I (wenig energieeffizient). Die Einteilung wird dabei im Energieausweis mittels einem Bandtacho aufgezeigt. Dadurch lassen sich Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz vergleichen.

Energieausweis (Energiepass)

Am 1. Mai 2014 hat die in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Verstöße gegen die Ausweispflichten werden mit Bußgeldern geahndet, die korrekte Verwendung soll stichprobenartig kontrolliert werden. Auch das Dokument selbst wurde verändert und teilt Gebäude nun in Energieeffizienzklassen ein, wie man sie bislang vor allem von Elektrogeräten kannte. Wann welcher Energieausweis vorgeschrieben ist, wer ihn ausstellen darf und welche Pflichten Haus- und Wohnungseigentümer haben.

"Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten", weist die teilstaatliche Deutsche Energie-Agentur (dena) auf eine der wichtigsten Änderungen der Energieausweis-Pflicht hin, die mit der ENEV 2014 verbunden sind. "Die Verkäufer beziehungsweise Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden."

  • Ihre Vorteile
  • Ablauf
  • Benötigte Unterlagen
  • Umfang des Gutachten
  • Ihre Investition

Ihre Vorteile

  • Erstellung von Energieausweisen auf Basis des Bedarfs oder Verbrauchs
  • Bewertung der energetischen Effizienz, Angaben zum Einsparpotential
  • Modernisierungsempfehlungen aus den Erkenntnissen des Ortstermin
  • Lieferung innerhalb von 5 Werktagen nach Ortstermin
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • umfangreiches Energieberater-Netzwerk

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme und Absprache der Ausweisform
  2. Festpreisangebot inklusive aller Leistungen
  3. Beauftragung durch Sie
  4. Ortstermin und Datenerfassung (nur bei Bedarfsausweis)
  5. Datenübermittlung in das System
  6. Erstellung und unabhängige Prüfung des Ausweises (4-Augen-Prinzip)
  7. Versand des Energieausweises per Post/Email (ca. 5 Werktage nach Durchführung des Ortstermins)

Benötigte Unterlagen

Beim bedarfsorientierten Energieausweis liegt eine technische Betrachtung zu Grunde. Auf Basis von Kubatur, technischer Ausstattung sowie verwendeter Materialien des Gebäudes erfolgt die Einordnung des Primärenergiebedarfes. Hierzu benötigen wir von Ihnen:

  • Bauzeichnungen (soweit vorhanden)
  • Angaben zum Objekt (Baujahr, Heizungsanlage und weiteren Modernisierungen)
  • weitere Angaben vor Ort

Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch (u.a. Strom, Wasser, Heizung) in den letzten Jahren. Folgende Unterlagen sind dabei relevant:

  • Abrechnungen von Strom, Wasser, Brennstoff (Gas, Öl, etc.) aus den letzten drei Jahren
  • Angaben zum Objekt (Baujahr, Heizungsanlage und weiteren Modernisierungen)

Vergleichen Sie hierzu unsere Checkliste benötigter Unterlagen.

Umfang des Energieausweises

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument und besteht aus bis zu zehn Seiten. Darin sind neben dem grafischen Ausweis des Primärenergiebedarfs, Fotos vom Objekt sowie – soweit möglich – Modernisierungsempfehlungen enthalten.

Sie erhalten den Energieausweis standardmäßig als PDF-Dokument per Email sowie  nach Absprache in einfacher Ausfertigung auf dem postalischen Weg.

Ihre Investition

Ich kann auf ein großes Netzwerk aus Energieberatern und vollautomatisierte Vorgänge zur Abwicklung von Energieausweisen zurückgreifen. Daher bin ich in der Lage Aufträge schnell und kompetent zu bearbeiten.

Folgende Preise werden für die Erstellung von Energieausweisen erhoben:

  • Verbrauchsausweis:       99,00 € netto  (117,81 € brutto)
  • Bedarfsausweis:           299,00 € netto  (355,81 € brutto)

Energieausweise stehen Ihnen ebenfalls bei allen weiteren von mir angebotenen Dienstleistungen als modularer Baustein zur Verfügung. Die Kosten für den Energieausweis verringern sich entsprechend, da die Prüfung vor Ort sowie die Anreise bereits enthalten sind. Sprechen Sie mich an!