Erbschaft oder Schenkung
Wir ermitteln den Verkehrswert der Immobilie(n) für Sie.
Es gibt viele Anlässe, die eine unabhängige Bewertung Ihrer Immobilie notwendig werden lassen. Ob als Bemessungsgrundlage für das Finanzamt, die Aufteilung des Immobilienwertes in einer Erbengemeinschaft oder bei einer geplanten Nachlassregelung.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter und schaffen Klarheit.
Typische Fragen rund um das Thema "Erbschaft oder Schenkung":
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Schenkung?
- Wie kann ich eine Pflegeverpflichtung, Altenteil, Grabpflege... im Grundbuch absichern?
- Wie funktioniert eine Schenkung mit Eintragung eines Wohnrechts?
- Was ist ein Rückforderungsanspruch (Thema Sozialgesetzbuch)?
- Schenkung in Teilen/Abschnitten - Wie kann ich Schenkungssteuer sparen?
- Was ist eine vorweggenommene Erbschaft oder Schenkung?
- Rückforderung bei Unwürdigkeit? - Eintrag im Grundbuch vornehmen
- Grundsatz: so früh wie möglich, so früh wie nötig
Erbschaftssteuer sparen
Im Erbfall oder bei Schenkung verlangt das Finanzamt eine Aufstellung der Vermögenswerte zur Bemessung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Immobilien sind oft wesentliche Bestandteile des Vermögens. Während der Bargeldbestand in der Regel leicht ermittelbar ist, lässt sich der Wert von bebauten oder unbebauten Grundstücken nicht ohne Weiteres bestimmen.
Hier hilft eine Immobilienbewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen! Wir ermitteln den Verkehrswert von Immobilien nach §194 BauGB und liefern Ihnen damit die benötigte Bemessungsgrundlage für das Finanzamt. Denn liegt kein Gutachten vor, kann das Finanzamt den Wert festlegen – mit teils erheblichen Einfluss auf den Wert und damit auf die zu zahlende Steuer. Die von uns erstellten Verkehrswertgutachten werden durch Finanzbehörden und Gerichte anerkannt. Gehen Sie sicher und schaffen Sie Klarheit mit einem Verkehrswertgutachten.
Oder haben Sie den Steuerbescheid bereits erhalten? Oder Sie finden den ermittelten Wert Ihrer Immobilie als zu hoch? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen, ob die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Ihren konkreten Fall Sinn macht!
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung: >>"Verkehrswertgutachten"
Erbengemeinschaft - Überblick über Werte verschaffen
Der Erbfall ist eingetreten und das ohne eine entsprechende Nachlassregelung? In der Regel fällt das Erbe dann mehreren Erben zu. Diese bilden nun eine Erbengemeinschaft und das Eigentum steht allen gemeinschaftlich zu. Eine gemeinschaftliche Nutzung ist aber ausgeschlossen. Was nun?
Durch die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens von einem unabhängigen Sachverständigen erhalten Sie eine Aussage über den Wert der Immobilie und können so eine (gerichtliche) Auseinandersetzung bzw. die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vermeiden.
Die Ermittlung des Verkehrswertes für Ihre Immobilie(n) schafft Klarheit. Neutral und objektiv!
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung: >>"Verkehrswertgutachten"
Sollten sich alle Parteien in der Erbengemeinschaft einig sein und einer gemeinsame Beauftragung des Gutachters zustimmen, kann im Einzelfall auch eine kostensparende Möglichkeit der Erstellung eines Kurzgutachtens (Wertexpertise) angestrebt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung: >>"Kurzgutachten"
Nachlassregelung - Werte bestimmen
Das Erbe regeln - ein Thema mit dem sich niemand gerne beschäftigt. Dabei zeigt die Praxis, was ein nicht geregelter Nachlass alles bewirken kann.
Es ist wichtig für Sie, die Werte zu kennen und den Nachlass zu regeln. Wir wissen was zu tun ist und übernehmen die Bewertung Ihres Immobilienvermögens. Unabhängig und objektiv! Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie(n) und helfen Ihnen damit, einen Überblick über das Immobilienvermögen zu erhalten. Ob landwirtschaftliche Fläche, Eigentumswohnung oder Ein- und Mehrfamilienhäuser – den Wert zu kennen, hilft bei der Planung des Nachlasses. Ein beruhigendes Gefühl!
Sie möchten im Zuge der Übertragung der Immobilie ein Wohnrecht, eine Pflegeverpflichtung oder eine Grabpflege vereinbaren? Diese haben Einfluss auf den Wert und können so die Steuer reduzieren. Wir übernehmen die Ermittlung der Werte für Wohnungsrechte oder sonstige Verpflichtungen.
In diesem Falle reicht in den meisten Fällen die Wertermittlung in Form eines Kurzgutachten (Wertexpertise) aus, ein Verkehrswertgutachten ist nur bei bereits bestehenden oder vorhersehbaren gerichtlichen Streitigkeiten notwendig. Hier können die Kosten gering gehalten werden und im Bedarfsfall das Gutachten als Verkehrswertgutachten erweitert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung: >>"Verkehrswertgutachten"
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung: >>"Kurzgutachten"