Mietwertgutachten

Zweck des Mietwertgutachten

Wir erstellen Mietwertgutachten für Wohnraum oder Gewerberaum. Die Gutachtenerstellung erfolgt üblicherweise zu folgenden Anlässen:

- Mieterhöhungsbegehren (gerichtliche oder außergerichtliche Mieterhöhungsauseinandersetzungen)
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Wohnflächen) gem. §558 BGB
- Ermittlung der Marktmiete (Gewerbeflächen)
- Ermittlung der Wohnfläche, Nutzfläche und Verkehrsfläche
- Mietstreitigkeiten (Schiedsgutachten für die Parteien)

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.