NEUIGKEITEN AUS DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT
21.05.2014 NRW führt Mietpreisbremse in 59 Kommunen ein
Die NRW-Landesregierung hat durch eine Verordnung die Kappungsgrenze in 59 Kommunen von 20 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt. Die Verordnung tritt bereits am 1. Juni 2014 in Kraft.
Die neue Verordnung greift bei laufenden Mietverträgen und reduziert ggf. bei Mieterhöhungen den Mieterhöhungsanspruch des Vermieters.
Auf der Grundlage eines Gutachtens wurden die Gebiete identifiziert, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Dies ist Voraussetzung für den Erlass einer einer Kappungsgrenzenverordnung. Laut Gutachten kann in 59 Gemeinden in NRW eine derzeitige und zukünftige Wohnungsmarktenge gemäß § 558 Absatz 3 BGB unterstellt werden.
Gleichzeitig mit dem Erlass der Kappungsgrenzenverordnung für Wiedervermietungsmieten kündigte die Landesregierung NRW an, eine solche Verordnung auch für Neuvertragsmieten einzuführen sobald eine diesbezügliche Möglichkeit besteht. Ein diesbezüglicher Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt bereits vor.
Quelle: Pressemitteilung "Kabinett beschließt Mietpreisbremse" vom 21.05.2014
Zur Absenkung der Kappungsgrenze in Hamburg, München, Berlin und weiteren bayerischen Städten siehe unsere News vom 07.08.2013. Auch Brandenburg und Schleswig-Holstein planen entsprechende Verordnungen.
21.02.2014 Kappungsgrenze
Beinahe wöchentlich hört man in der letzten Zeit von dem Thema Kappungsgrenzenverordnung. Doch wo gilt nun eine und wo nicht? Wo wird die Einführung einer solchen Verordnung geplant? Wir haben diese Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes am 1. Mai 2013 wurde den Landesgesetzgebern die Möglichkeit gegeben, in bestimmten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhungsmöglichkeiten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren auf maximal 15 %, statt 20 % zu begrenzen.
Von dieser Möglichkeit wurde bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Nach der Absenkung der Kappungsgrenze in Hamburg, München, Berlin und weiteren 89 bayerischen Städten (siehe unsere News vom 07.08.2013) wurde kürzlich auch in 59 Gemeinden Nordrhein-Westfalens eine entsprechende Verordnung erlassen (siehe unsere News vom 22.05.2014).
Nebenstehende Grafik visualisiert die zeitlichen und räumlichen Geltungsbereiche der jeweiligen Verordnungen.
Noch im Verlauf diesen Jahres sollen weitere Kappungsgrenzenverordnungen in Brandenburg (siehe unsere News vom 21.02.2014), in Schleswig-Holstein (siehe unsere News vom 17.03.2014) und in Rheinland-Pfalz (siehe unsere News vom 02.06.2014) verabschiedet werden. Für 2015 ist eine Verordnung in Baden-Württemberg und Hessen angekündigt.
